A. Aktuelle Rechtslage

Der Senat von Berlin hat am 29.03.2022 die Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (BaSchMV) beschlossen, welche am 1. April 2022 in Kraft tritt. Die neue BaSchMV löst die bisher gültige 4. InfSchMV ab und setzt die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes um.

Die BaSchMV enthält Regelungen zu Masken- oder Testpflichten in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens, z.B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen und im öffentlichen Nahverkehr. Dagegen sind für die Sportausübung im Training und im Wettkampf wie auch für Sportveranstaltungen keinerlei Einschränkungen mehr vorgesehen. Die neue BaSchMV erlaubt ab 1. April 2022 also grundsätzlich die Rückkehr zum normalen Sport- und Veranstaltungsbetrieb. Der Gesetzgeber hat damit eine Wertung vorgenommen, die stärker auf die Eigenverantwortlichkeit der Bevölkerung vertraut.

Leider bleibt die Infektionslage jedoch weiterhin problematisch. Die Inzidenzen, wie auch die Hospitalisierungsrate und die Belegung der Intensivbetten sind nach wie vor hoch. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, bestimmte Schutzmaßnahmen auch nach dem Wegfall der rechtlichen Verpflichtung auf freiwilliger Basis fortzuführen. Dies dient dem persönlichen Schutz jedes Einzelnen von einer Infektion und leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen Kontrolle des Infektionsgeschehens.

B. Weiterhin sinnvolle Schutzmaßnahmen

In Abstimmung mit dem Landessportbund Berlin e.V. wird für den Bereich des Sports und der Sportveranstaltungen insbesondere die Fortführung der nachfolgenden Maßnahmen empfohlen. Diese Maßnahmen können von jeder Sportlerin und jedem Sportler und auch von Zuschauenden eigenverantwortlich ergriffen werden, um das Sporttreiben und den Besuch von Sportveranstaltungen möglichst infektionsminimierend zu ermöglichen.

1. Wo dies möglich ist: Mindestabstand einhalten!

Je näher eine Person einer oder einem Infizierten kommt, desto mehr infektiöse Aerosole können sie erreichen. Wo dies möglich ist, sollte daher auch künftig darauf geachtet werden, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, um sich vor dem Einatmen des Virus zu schützen.

2. Handhygiene beachten!

Regelmäßiges Händewaschen, wenn möglich vor dem Betreten und dem Verlassen der Sportanlagen, verringert die Übertragungsmöglichkeiten des Virus. Gründliches Händewaschen dauert etwa 20 bis 30 Sekunden. Zum Abtrocken sollten Einmalhandtücher verwendet werden. Wenn das Händewaschen nicht möglich ist, ist stattdessen eine Desinfektion der Hände sinnvoll.

3. Im Innenbereich Maske tragen!

Insbesondere in geschlossenen Räumen und wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, reduziert das Tragen einer Maske die Ansteckungsgefahr, wobei Atemschutzmasken (z.B. FFP2-Masken) gegenüber den medizinischen Masken nochmal ein Mehr an Sicherheit bieten. Daher wird empfohlen, in gedeckten Sportanlagen, einschließlich der Funktionsräume, Umkleiden, sanitären Anlagen etc., aber auch beim Besuch von Veranstaltungen, weiterhin eine Maske zu tragen. Bei der
Sportausübung, beim Essen oder Trinken gilt dies natürlich nicht.

4. Geschlossene Räume regelmäßig und ausreichend lüften!

Mit einer ausreichenden Belüftung und einer kontinuierlichen Versorgung der geschlossenen Räume mit Frischluft kann die Aerosolkonzentration und damit ebenfalls die Ansteckungsgefahr verringert werden. Daher wird empfohlen, alle gegebenen Möglichkeiten (z.B. Fenster, Türen, raumlufttechnische Anlagen) für eine Durchlüftung der Räumlichkeiten inkl. der Funktionsräume, Umkleiden und sanitären Anlagen etc. zu nutzen und möglichst viel Außenluft in die Räumlichkeiten zu bringen. Die Belüftung sollte spätestens 45 Minuten vor Beginn der Sportausübung oder Öffnung der Räume starten und
wenn möglich bis zum Ende derselben andauern. Während der Pausen sollen die Türen zu den Räumen geöffnet bleiben, um beim hinaus- und hineingehenden Publikumsverkehr eine zusätzliche Lüftungswirkung zu erzeugen.

5. Sportgeräte gründlich reinigen!

Nach der Sportausübung sollten genutzte Sportgeräte, Matten etc. gereinigt oder desinfizieren werden. Es wird empfohlen, bevorzugt Trainingsformen ohne gemeinsam genutzte Sportgeräte auszuüben bzw. vorzugsweise mitgebrachte Sportgeräte oder Ausstattungen (z.B. Yogamatten, Handtücher zum Unterlegen der Nutzenden) zu verwenden.

6. Bei Krankheitssymptomen unbedingt zu Hause bleiben!

Bei Krankheitsanzeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/ Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen, Symptome einer Atemwegserkrankung) sollte unbedingt darauf verzichtet werden, zum Sport zu gehen oder eine Veranstaltung zu besuchen.

Quelle: Landessportbund Berlin

Kategorien: Corona

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