Mit Inkrafttreten der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten nachfolgende Regelungen im Bootshaus des SV Energie Berlin:
Folgende wesentliche inhaltliche Änderungen nimmt der Senat mit der Neufassung der Verordnung vor:
  • Bei elektronischer Nachweisführung über die Impf- oder Genesenennachweise kann im Rahmen der Anwesenheitsdokumentation darauf verzichtet werden, die Vorlage dieser Nachweise zu dokumentieren.
  • Anpassung der Regelung zum Testnachweis für Schülerinnen und Schüler: Die regelmäßige Testung als Schülerin oder Schüler kann während der Schulferien nicht durch Vorlage eines Schülerausweises nachgewiesen werden.
  • In der Gastronomie dürfen auch in Innenräumen Speisen und Getränke nur am Tisch verzehrt werden.

Beim Training in allen gedeckten Sportanlagen ist 2G plus oder 2G unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern vorgeschrieben.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht an Tischen der Vereinsgaststätte. Auch beim Training in den Innenräumen kann bei Wahrung des Mindestabstandes auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Ehrenamtliches Personal der Küche u. des Tresens aber auch unsere Übungsleiter sollen grundsätzlich vor Arbeits- bzw. Trainingsaufnahme einen Antigen-Schnelltest nach dem vier-Augenprinzip durchführen.

Bitte tragt alle in den Innenräumen des Bootshauses zumindest eine OP-Maske!

Berlin, 14.12.2021

Der Vorstand der Abt. Rudern
SV Energie Berlin e.V.

Kategorien: Corona

0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Avatar placeholder

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert