Grundlage ist die am Montag, den 2.11.2020 in Kraft getretene 10. Änderungsverordnung der Infektionsschutzverordnung.

Regelungen

Jeglicher Sportbetrieb im Amateurbereich wird bis Ende November stark eingeschränkt.

Das heißt für uns:

Das Training für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann fortgesetzt werden. Hierbei ist nur zu beachten, dass die Anzahl der Kinder auf 10 plus Trainer beschränkt ist.  

  1. Für alle anderen Mitglieder ist die Nutzung des Vereinsgeländes für den Individualsport (allein, oder mit einer zweiten Person oder im Haushaltsverbund) weiterhin möglich.
  2. Das Training ist auf dem Wasser nur im 1x, 2x/2- zulässig.
  3. Der Saal und der Kraftraum können zu Trainingszwecken genutzt werden (max. 2 Personen). Während des Trainings sollte grundsätzlich eine Lüftung erfolgen (geöffnete Fenster und Türen).
  4. In der Bootshalle sollten sich max. 4 Personen gleichzeitig aufhalten. Bei der Benutzung des Steges sind ebenfalls nur 4 Personen erlaubt. Für den Bootsplatz gilt max. Benutzung vom 6 Personen.
  5. Duschen, Umkleideräume und Toiletten können genutzt werden. Das Duschen ist jedoch nur für eine Person möglich ist.
  6. Arbeitsstunden können ebenfalls nur individuell oder mit einer zweiten Person oder im Haushaltsverbund abgeleistet werden. Dabei sollten sich maximal 20 Personen auf dem Gelände aufhalten.
  7. Sämtliche Zeiten der Anwesenheit im Verein sind zu dokumentieren. Hierfür liegt ein Buch am Fahrtenbuch aus.
  8. Für Alle auf dem Vereinsgelände gilt die konsequente Einhaltung der gültigen Abstands- und Hygieneregeln! Insbesondere wird auf das Tragen eines Mund-, Nasenschutzes (außer bei Training und in den Umkleideräumen) hingewiesen.

Bleibt gesund.

Der Vorstand

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