Grundlage ist die am Montag, den 2.11.2020 in Kraft getretene 10. Änderungsverordnung der Infektionsschutzverordnung.
Regelungen
Jeglicher Sportbetrieb im Amateurbereich wird bis Ende November stark eingeschränkt.
Das heißt für uns:
Das Training für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann fortgesetzt werden. Hierbei ist nur zu beachten, dass die Anzahl der Kinder auf 10 plus Trainer beschränkt ist.
- Für alle anderen Mitglieder ist die Nutzung des Vereinsgeländes für den Individualsport (allein, oder mit einer zweiten Person oder im Haushaltsverbund) weiterhin möglich.
- Das Training ist auf dem Wasser nur im 1x, 2x/2- zulässig.
- Der Saal und der Kraftraum können zu Trainingszwecken genutzt werden (max. 2 Personen). Während des Trainings sollte grundsätzlich eine Lüftung erfolgen (geöffnete Fenster und Türen).
- In der Bootshalle sollten sich max. 4 Personen gleichzeitig aufhalten. Bei der Benutzung des Steges sind ebenfalls nur 4 Personen erlaubt. Für den Bootsplatz gilt max. Benutzung vom 6 Personen.
- Duschen, Umkleideräume und Toiletten können genutzt werden. Das Duschen ist jedoch nur für eine Person möglich ist.
- Arbeitsstunden können ebenfalls nur individuell oder mit einer zweiten Person oder im Haushaltsverbund abgeleistet werden. Dabei sollten sich maximal 20 Personen auf dem Gelände aufhalten.
- Sämtliche Zeiten der Anwesenheit im Verein sind zu dokumentieren. Hierfür liegt ein Buch am Fahrtenbuch aus.
- Für Alle auf dem Vereinsgelände gilt die konsequente Einhaltung der gültigen Abstands- und Hygieneregeln! Insbesondere wird auf das Tragen eines Mund-, Nasenschutzes (außer bei Training und in den Umkleideräumen) hingewiesen.
Bleibt gesund.
Der Vorstand