SV Energie – Coronavirus-Update

Mit Inkrafttreten der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten nachfolgende Regelungen im Bootshaus des SV Energie Berlin: Folgende wesentliche inhaltliche Änderungen nimmt der Senat mit der Neufassung der Verordnung vor: Bei elektronischer Nachweisführung über die Impf- oder Genesenennachweise kann im Rahmen der Anwesenheitsdokumentation darauf verzichtet werden, die Vorlage dieser Nachweise zu dokumentieren. Anpassung Weiterlesen…