„6 Goldene Regeln“: Respekt vor der Natur des Großen Müggelsees
Am 13. März 2018 haben der Landessportbund, die Fachverbände für Rudern, Kanu und Segeln, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und das Bezirksamt Treptow-Köpenick die freiwillige Vereinbarung „Allianz zum Schutz des Großen Müggelsees“ unterzeichnet.
Diese „6 Goldenen Regeln“ sind in der Anlage 3 dieser Vereinbarung enthalten:
1) Naturschutzgebiete und sensible Lebensräume des Großen Müggelsees meiden und achten
Ich befahre die in der Karte gekennzeichneten Naturschutzgebiete nicht und halte angemessenen Abstand zu ihnen.
2) Ausreichenden Mindestabstand halten
Ich halte großzügigen Mindestabstand zu brütenden und rastenden Vögeln im Uferbereich und auf dem Wasser.
3) Starten und Anlanden
Ich fahre nicht in Röhricht- und Schwimmblattzonen. Beim Anlanden nutze ich die dafür ausgewiesenen Plätze und Stege. Ich lasse den Anker nicht durch diese oder ähnliche Biotope schlagen.
4) Beobachtung
Ich respektiere den Abstand zu wildlebenden Tieren und verhalte mich ruhig, wenn ich diese aus der Nähe beobachten oder fotografieren möchte.
5) Sauberes Wasser und saubere Uferbereiche
Ich vermeide Müll und trage aktiv dazu bei, das Wasser und die Uferbereiche sauber zu halten und so auch für andere als freie Natur erlebbar zu machen. Ich entsorge meine Abfälle und Chemikalien an ausgewiesenen Sammelstellen.
6) Botschafter
Ich bin Botschafter für diese Regeln und setze sie aktiv um.
Karte des festgesetzten Landschafts- und Naturschutzgebiets Müggelsee / Fredersdorfer Mühlenfließ / „Die Bänke“ mit überlagerndem FFH- und SPA-(Vorgelschutz-)Gebiet
Kontroverse um den Müggelsee
Schutzgebietsausweisung schlägt hohe Wellen
Worum geht es?
Der Müggelsee wurde im Jahr 2002 als Flora Fauna Habitat (FFH) und Vogelschutzgebiet (Special Protection Area - SPA) an die EU gemeldet und hätte bis 2013 rechtlich als Landschafts- oder Naturschutzgebiet gesichert werden müssen.
Als die EU im Jahr 2014 gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einleitete, wurde auch das Land Berlin aktiv. Die Senatsverwaltung ging mit falschen FFH-Gebietsgrenzen ins Verfahren, und die geplanten Naturschutzgebiete wurden im Laufe des Verfahrens auf Druck der Wassersportverbände und von Anliegern am Müggelsee stark verkleinert. Der Schutz wichtiger Wasservogelrastflächen soll nun durch freiwillige Vereinbarung mit der Wassersportkommission des LSB gewährleistet werden.
§ 8 Zulässige Handlungen
Das FFH-Gebiet Müggelspree-Müggelsee (schraffiert) mit geplantem LSG (in grün) und NSG (in Orange).
Detailkarte mit den Bänken und Kleinem Müggelsee
Die Senatorin Regine Günter sprach von einem „Kompromiss, der die Belange des Naturschutzes und die Interessen der Erholungssuchenden und Sporttreibenden integriert“. Der NABU Berlin begrüßt die grundsätzliche Einigung, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aber aufgefordert, die angestrebte freiwillige Vereinbarung mit den Wassersportverbänden vor Unterzeichnung der Schutzgebietsverordnung auszuhandeln. Zudem erwartet der NABU Berlin verbindliche Zusagen für die zeitnahe Novellierung des Fischereigesetzes.
„Erfreulicherweise ist die Senatorin unserer Forderung nachgekommen, die unkorrekte Darstellung der Grenzen des europarechtlich geschützten Müggelsees in den Planunterlagen zu korrigieren. Die Idee, die freiwillige Vereinbarung zum Verzicht
auf Befahrung der Wasservogelrastgebiete mit den Wassersportverbänden erst nach Unterzeichnung der Schutzgebietsverordnung abzuschließen, kann uns aber nicht zufriedenstellen“, betont Rainer Altenkamp, 1. Vorsitzender des NABU Berlin.
Außerdem fordert der NABU Berlin eine verbindliche Zusage für ein jährliches Monitoring, mit dem die Einhaltung der Vereinbarung sowie die Entwicklung der Rastvogelbestände und der geschützten Fisch- und Muschelarten beobachtet werden können.
Auch für die versprochene Änderung des Fischereigesetzes fordert der NABU Berlin eine verbindliche Zusage, da die Verwaltung erst über diese Novellierung den Schutz des gefährdeten Fischotters regeln will. Bis dahin wird es in Berlin weiterhin erlaubt sein, Fischreusen auszulegen, in denen der Fischotter ertrinken muss - auch im Müggelsee.
Während die Wassersportverbände sich gegenüber dem Kompromissvorschlag offen zeigen, lehnt der Bezirkssportbund Treptow-Köpenick (BSBTK) den ausgehandelten Kompromiss „grundsätzlich ab." Die Senatsverwaltung ist den Freizeitnutzern am Müggelsee mit dem Kompromissvorschlag bereits stark entgegen gekommen. "Falls es hier nicht zu einer Vereinbarung kommt und keine Schutzgebiete ausgewiesen werden, muss für jede wassersportliche Veranstaltung eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgenommen werden", gibt Altenkamp in Richtung des BSBTK zu bedenken.
Wassersport in Berlin vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt und zunehmender Umweltschutzregeln absichern...
Quellen: Natur in Berlin 2.17 (NABU), BSBTK